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Mit Bus & Bahn

  • Mit der Bahn:
    Haltestelle Bahnhof oder Südbahnhof
  • Mit dem Bus:
    Haltestelle Bonnevilleplatz/Sparkasse oder ebenfalls Haltestelle Bahnhof Staufen

Mit dem Auto

Tipp:
Parken auf dem Schladerer-Parkplatz; Fußweg bis zum Rathaus ca. 3 Minuten. Über die Straße 'Am Schießrain' und die Fußgängerzone (Hauptstraße) gelangen Sie direkt zum Rathaus.

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Fachbereich Sozialmedizin und Heimaufsicht

Beschreibung

Unsere Aufgaben:

  • Anerkennung der Eignung einer Stelle für die Schulung in Erster Hilfe
    im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung:

    Nach § 68 Absatz 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bedürfen Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, eine amtliche Anerkennung. Ziel des Anerkennungsverfahrens ist es, die Qualität und die Einheitlichkeit der Schulungen sicherzustellen.
    Liste der anerkannten Schulungsanbieter im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald »


Amtsärztliche Untersuchungen

Der Fachbereich Sozialmedizin und Heimaufsicht führt im Auftrag anderer Ämter, von Behörden und Gerichten Untersuchungen zur Beurteilung und Einschätzung von vorliegenden Erkrankungen und deren Folgen durch.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Untersuchungen zur Dienstfähigkeit (öffentlicher Dienst)
  • Untersuchungen zur Arbeitsfähigkeit (z.B. Sozialamt)
  • Bescheinigungen für Bundesbeamte über die Notwendigkeit von Kurmaßnahmen
  • Begutachtung für Leistungen nach den Asylgesetzen
  • Sachverständigengutachten für Betreuung, Unterbringung und im Auftrag von Gerichten
  • Stellungnahmen zur Prüfungsfähigkeit

Einstellungsuntersuchungen für die Beamtenlaufbahn werden ab 1. Juli 2016 durch niedergelassene Ärzte durchgeführt:  Informationen für Beamtenbewerber und Ärzteliste auf der Internetseite des Landesgesundheitsamtes B-W »  

Verfahrensablauf

Voraussetzung für eine amtsärztliche Untersuchung ist grundsätzlich ein schriftlicher Auftrag einer Behörde. Liegt uns ein Auftrag vor, wird ein Untersuchungstermin schriftlich mitgeteilt. In Beihilfe- und Steuerangelegenheiten muss selbst ein Untersuchungstermin (amtsärztliches Sekretariat) vereinbart werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültige Ausweisdokumente
  • Zur Begutachtung sind ggf. Befunde vom Hausarzt und Fachärzten mitzubringen

Der für die Untersuchung notwendige Erhebungsbogen zur Krankheitsvorgeschichte wird bei schriftlicher Einbestellung zugeschickt, andernfalls vor der Untersuchung im Gesundheitsamt ausgefüllt. Die Höhe evtl. anfallender Kosten wird bei Terminvereinbarung mitgeteilt.

Hausanschrift

Sautierstraße 28
79104 Freiburg im Breisgau
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 310
79081 Freiburg im Breisgau

Parkplatz

Parkplätze beim Dienstgebäude vorhanden.
Parkplatz für Gehbehinderte unmittelbar vor den Dienstgebäuden.
Barrierefreier Zugang zum Beratungszentrum.

Persönlicher Kontakt

Dr. Andreas Haug
Fachbereichsleiter
Gebäude Sautierstraße 28
Raum 122