
Allgemeinverfügung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald_Messen
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald erlässt aufgrund von § 28 Abs. 1, 3 und § 16 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Allgemeinverfügung zur Begrenzung der Teilnehmerzahl auf Messen zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CiV-2. Die Allgemeinverfügung tritt am 29.10.2020 in Kraft.

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Typ | Name | Datum | Größe |
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Allgemeinverfügung Messen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald | 29.10.2020 | 133 KiB |
(Erstellt am 29. Oktober 2020)