
Staufenstiftung aufgelöst
Zum Jahresende 2022 wurde die Stiftung zur Erhaltung der historischen Altstadt Staufen i. Br. aufgelöst.

Nachdem die durch eine missglückte Georthermiebohrung im Jahr 2007 verursachten Hebungsrisse mehr und mehr Gebäude in der denkmalgeschützten Staufener Altstadt beschädigten, kam es in der Bevölkerung schnell zu einer großen Welle der Solidarität mit den betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Man besann sich auf die eigene Tatkraft und wollte nicht nur "auf Hilfe von oben" hoffen. So wurde im Januar 2010 die Stiftung zur Erhaltung der historischen Altstadt Staufen i. Br. gegründet, die im darauffolgenden Februar ihre Arbeit aufnahm und in Zusammenarbeit mit der Agentur identis aus Freiburg viele kreative Aktionen zur Generierung von Spendengeldern initiierte.
So konnten in den vergangenen 12 Jahren nach Abzug aller Aufwendungen für beispielsweise die Produktion der Stiftungsobjekte (Staufenkrug, -briefmarken, -tasche sowie Rissgläser), Aktionen wie die Kunstauktion oder die Lotterie 'Los! Für Staufen.' und das laufende Stiftungsgeschäft (u. a. Jahresabschlüsse) rund eine halbe Million Euro erwirtschaftet werden, die satzungemäß für die Beseitigung von Schäden in der denkmalgeschützten Altstadt zu verwenden sind.
Nachdem in den vergangenen beiden Jahren immer weniger Einnahmen erzielt werden konnten, kamen Vorstand und Kuratorium zusammen und nach mehreren Gesprächen mit dem Finanzamt Müllheim und der Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums Freiburg entschied man, dass die Auflösung der Stiftung das beste Mittel sei, um jetzt die gesammelten Spendengelder auszahlen zu können, bevor das Stiftungsvermögen durch die Inflation und die laufenden Kosten des Stiftungsgeschäfts geschmälert werden kann.
So wurde von Vorstand und Kuratorium die Auflösung der Stiftung zur Erhaltung der historischen Altstadt gemäß § 14 der Stiftungssatzung zum 31.12.2022 beschlossen, da der Stiftungszweck unter den gegebenen Voraussetzungen nicht dauernd und nachhaltig erfüllt werden kann. Mit Verfügung vom 30.11.2022 hat das Regierungspräsidium Freiburg die Auflösung mit Wirkung zum 31.12.2022 genehmigt.
Die Staufenstiftung befindet sich nun "in Liquidation", d. h. das Stiftungsvermögen bleibt zunächst aus rechtlichen Gründen ein Jahr auf den Konten der Stiftung, bis das Stiftungsgeschäft vollends abgewickelt ist. Danach fällt das Stiftungskapital satzungsgemäß an die Stadt Staufen, die es "unmittelbar und ausschließlich für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck zu verwenden hat, der dem Stiftungszweck gemäß § 2 möglichst nahe kommt".
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25. Januar 2023 von der Auflösung der Stiftung zur Erhaltung der historischen Altstadt Staufen i. Br. Kenntnis genommen und beauftragt die Stadtverwaltung, gemeinsam mit der Interessengemeinschaft der Riss-Geschädigten GbR einen Verteilerschlüssel zu erarbeiten, mit dem das Geld dann im Jahr 2024 unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen an die Riss-Geschädigten ausbezahlt werden kann.