Beleuchtung der Staufener Burg

Burgbeleuchtung  wegen Naturschutz nur eingeschränkt möglich.

Da bei der Stadt Staufen vermehrt Anfragen wegen der Beleuchtung der Staufener Burg eingehen, teilt die Verwaltung Folgendes mit:
 
Das Land Baden-Württemberg hat zum Schutz der Insekten und weiterer lichtsensibler Tierarten im Naturschutzgesetz des § 21 geregelt,
dass die Fassadenbeleuchtung an öffentlichen Gebäuden eingeschränkt wird:
 
Vom 01. April bis 30. September darf die Beleuchtung ganztägig nicht eingeschalten werden.
Ab dem 01. Oktober bis 31. März kann die Burg bis 22:00 Uhr beleuchtet werden.