
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Nachfolgend finden Sie die Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis (für den Bürgerentscheid, welcher am 22. Januar 2023 stattfinden wird).
(Erstellt am 08. Dezember 2022)