Wochenmarkt Staufen: Bewerberaufruf für die Standplätze im Kalenderjahr 2025
Der Staufener Wochenmarkt findet mittwochs und samstags (außer an Feiertagen und bei großen Veranstaltungen) am Markplatz im Herzen der denkmalgeschützten Altstadt statt. Die Beschickungszeiten dauern markttäglich von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Die Standplätze sind in Lage und Maße in einem Lageplan abgegrenzt, der verbindlicher Bestandteil der Wochenmarktordnung ist. Es stehen insgesamt 13 Standplätze zur Verfügung.
Nach der Marktordnung dürfen herkömmliche Lebensmittel mit Ausnahme von frischem Fleisch beschaupflichtiger Tiere und alkoholische Getränke verkauft wer-den. Ausnahmsweise können auch Holz-, Korb-, Stroh-, Glas- und Töpferware feil-geboten werden, soweit es sich um typische Erzeugnisse aus der hiesigen Gegend handelt.
Als Verkaufseinrichtungen sind nur Verkaufsanhänger, -stände und Bänke zugelassen. Diese dürfen nicht höher als 3 m sein und maximal 6 m Länge aufweisen. Vordächer können den Stand um 1 m überragen, sollten zu klappbar sein und eine lichte Höhe von 2,10 m aufweisen.
Schriftliche Bewerbungen mit Angaben zur Standgröße, dem Warenangebot und Bildern von der Warenpräsentation reichen Sie bitte bis spätestens 15. Oktober 2024 bei der Stadt Staufen i.Br., Hauptstraße 53, 79219 Staufen i.Br., oder per E-Mail an ordnungsamt@staufen.de ein.
Besonderes Interesse haben wir an einem Fischverkaufsstand. Stände/Verkaufseinrichtungen müssen selbst mitgebracht werden. Die Stadt freut sich auf interessante Bewerbungen.
Stadt Staufen i.Br