Kinder- & Jugendbeteiligung
Beteiligung Jugendlicher an politischen und gesellschaftlichen Prozessen
Die Beteiligung von Jugendlichen an politischen und gesellschaftlichen Prozessen ist auf der Ebene der Gemeinden in einer Vorschrift der Gemeindeordnung geregelt. § 41a GemO (Gemeindeordnung) schreibt vor: "Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen […]."
Was bedeutet das für Staufener Kinder und Jugendliche?
In erster Linie bedeutet es,
- dass eure Anliegen, Sorgen und Wünsche bezüglich eurer Stadt ernst genommen werden sollen
- dass ihr aktiv an der Gestaltung eurer Stadt teilnehmen dürft und sollt
- dass Themen, die für euch als Kinder und Jugendliche von besonderem Interesse sind, durch die politischen Vertreter eurer Stadt verhandelt werden.