Hebesätze

  • Grundsteuer A 360 % ab dem 01.01.2024 (von 2004 bis 2023 330 %)
  • Grundsteuer B 380 % ab dem 01.01.2024 (von 2012 bis 2023 350 %)
  • Gewerbesteuer 370 % ab dem 01.01.2024 (von 2006 bis 2023 340 %)

Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern ab 1. Januar 2024

Der Gemeinderat hat die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer ab dem Jahr 2024 beschlossen.

Der neue Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) wird von 330 v.H. auf 360 v.H. und für die Grundsteuer B von 350 v.H. auf 380 v.H. erhöht. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ändert sich von 340 v.H. auf 370 v.H..

Die Hebesätze der Stadt Staufen lagen bisher deutlich unter den Hebesätzen der Nachbargemeinden und dem Landesdurchschnitt. Damit der Stadt keine Zuschüsse und Einnahmen verloren gehen, war diese Anpassung erforderlich. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde zuletzt 2004, für die Gewerbesteuer 2006 und für die Grundsteuer B im Jahr 2012 erhöht.

Der Hebesatz für die Grundsteuer ab 2025 wird aufgrund der Grundsteuerreform nach Vorlage aller Neubewertungen durch das Finanzamt voraussichtlich im Herbst 2024 neu berechnet.

Die Steuerbescheide mit den geänderten Grundsteuerraten bzw. angepassten Gewerbesteuer-Vorauszahlungen werden bis Mitte Januar 2024 an alle Steuerpflichtigen verschickt. Aufgrund einer Software-Umstellung für die Steuerveranlagungsverfahren bei unserem Rechenzentrum Komm.ONE, haben die Bescheide ein neues Erscheinungsbild.

Gebühren, Steuern und Beiträge

  • Schmutzwassergebühr pro cbm 1,71 € (seit 01.01.2022)
  • Niederschlagswassergebühr pro qm 0,33 € (seit 01.01.2022)
  • Wasserentgelt Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH pro cbm 2,49 €
    inkl. 7 % Mwst. (seit 01.01.2020) 
  • Hundesteuer Ersthund 96,00 €
  • Hundesteuer weiterer Hund 192,00 €