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Klimaschutzpreis der Stadt Staufen 2023
Preise in Höhe von insgesamt 5.000 Euro
Die Stadt Staufen hat sich im Jahr 2011 durch Beschluss des Gemeinderates das Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im Dezember 2021 einen Aktionsplan Klimaschutz 2022 - 2026 beschlossen, der u.a. die jährliche Verleihung eines Klimaschutzpreises der Stadt Staufen vorsieht. Dafür ist eine Summe von insgesamt 5.000 EUR pro Jahr vorgesehen.
Indiesem Jahr möchten die Stadt, der Gemeinderat und der AK Klimaschutz besonders die Staufener Einrichtungen und Organisationen oder Gruppen zur Teilnahme einladen.
Ausgezeichnet werden sollen jeweils vier Projekte bzw. Projektvorhaben (sofern eine konkrete Planung vorliegt):
- Preis (Hauptpreis): 2.000 EUR
- 3 Anerkennungspreise mit je 1.000 EUR
Mit dem Klimaschutzpreis sollen besonders wirksame oder innovative Maßnahmen zum Klimaschutz öffentlich auszeichnet werden. Die Größe des Projekts ist dabei nicht entscheidend, d.h. kleine und große Projekte werden gleichermaßen berücksichtigt. Die Auszeichnung soll einen Anreiz zur Umsetzung von beispielhaften Projekten zur Förderung und Entwicklung des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel bieten und diese Aktivitäten würdigen. Zudem soll das Engagement aus der Mitte der Staufener Gesellschaft kommen.
Informationen zur Ausschreibung des Klimaschutzpreises 2023
Welche Projekte können ausgezeichnet werden?
Für den Klimaschutzpreis der Stadt Staufen können Projekte und auch Projektvorhaben, für die eine konkrete Planung vorliegt, aus den folgenden Bereichen ausgezeichnet werden:
- Energiebereitstellung und Energieeinsparung
- Vermeidung bzw. langfristige Bindung klimarelevanter Gase
- Bauen und energetische Sanierung
- Klimaschonende Mobilität
- Klimaschonender Konsum / Ressourcenschutz
- Naturschutz und Umweltbildung
- Öffenlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zum Thema Klimaschutz
Ausgezeichnet werden sowohl abgeschlossene Projekte (die nicht älter als 2 Jahre sind) als auch laufende Projekte mit einem Zwischenergebnis sowie Projektvorhaben, sofern eine konkrete Planung vorliegt.
Einsendeschluss für die Einreichung der Projektbeschreibungen/Wettbewerbsbeiträge ist der 31.10.2023. Ein Datum für die Preisverleihung wird im Rathausblatt bekannt gegeben.
Wer kann teilnehmen?
Alle Staufener Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Einrichtungen können Bewerbungen einreichen. Im Jahr 2023 möchten die Stadt, der Gemeinderat und der AK Klimaschutz bevorzugt die Staufener Einrichtungen und Organisationen wie Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen, Vereine (Sport, Kultur, Musik, Bürger etc.), Kirchen, Kindergärten, Altersheime etc. einladen, eine Bewerbung einzureichen, um die Beschäftigung mit dem Thema Klimaschutz in möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen anzuregen und die Fortschritte zu dokumentieren.
Die eingereichten Projekte müssen auf jeden Fall einen direkten Bezug zu Staufen aufweisen.
Wie erfolgt die Bewerbung?
Bewerbungen können ab Bekanntgabe der Ausschreibung im Juli 2023 in gedruckter oder digitaler Form (Word oder PDF) bis zum 31.10.2023 bei der Stadt Staufen abgegeben oder per Mail an klimaschutz@staufen.de geschickt werden.
Jede Bewerbung muss auf maximal 5 DIN A4-Seiten folgende Informationen beinhalten:
- Name und Adresse der/des Bewerbers/in, ggf. mit den Projektbeteiligten
- Beschreibung der Projektidee (Grundgedanke) in maximal 10 Sätzen (Abstract)
- Bei abgeschlossenen bzw. laufenden Projekten Beschreibung der Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse bzw. bei Projektvorhaben Beschreibung der zu erwartenden Ergebnisse
- (Erwartete) Auswirkungen auf den Klimaschutz in Staufen
Folgende Beurteilungskriterien werden bei der Wertung der eingegangenen Projekte zugrunde gelegt:
- Innovation / Originalität
- Einsparung klimarelevanter Gase bzw. Beitrag zum Klimaschutz
- Auswirkungen auf den Klimaschutz in Staufen
- Beispielhaftigkeit / Vorbildcharakter
- Einfluss auf Verbraucherverhalten /Öffentlichkeitswirksamkeit
- Reichweite / Übertragbarkeit / Realisierbarkeit
Wer bewertet die Projekte?
Die Bewerbungen/Projekte werden von einer Jury geprüft und beurteilt. Auf Basis der Jurybeurteilung werden die Preisträger festgelegt.
Der Jury gehören an:
- Der Bürgermeister bzw. ein/e vom Bürgermeister entsandte/r Vertreter/in
- der/die Klimaschutzbeauftragte der Stadt Staufen bzw. ein/e Stellvertreter/in
- jede Gemeinderatsfraktion benennt jeweils ein/e sachverständige/r Vertreter/in als Jurymitglied
- ein Mitglied des Arbeitskreises Klimaschutz, das nicht Gemeinderats-Mitglied ist
Die Jury ist in ihrer Bewertung frei, d.h. Bewertungen und Entscheidungen der Jury sind rechtlich nicht anfechtbar. Auch besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe der Preise.