
Klimaschutzpreis der Stadt Staufen
Preise in Höhe von insgesamt 5.000 Euro pro Jahr
Verleihung des Klimaschutzpreises der Stadt Staufen 2022
Die Preisverleihung des Klimaschutzpreises der Stadt Staufen erfolgte erstmalig am 21. Dezember 2022 im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung.
Für die Verleihung standen elf Bewerbungen mit innovativen Ideen und außergewöhnlichem Engagement zur Auswahl. Das Preisgericht bestand aus einer Jury mit Vertretern aller Fraktionen des Staufener Gemeinderates sowie dem Bürgermeister. Die Projekte und auch Projektvorhaben decken ganz unterschiedliche Bereiche - wie z.B. Bauen und Wohnen, Pädagogik und Bildung, Mobilität, klimaschonender Konsum, Energiebereitstellung und Energieeinsparung - ab.
Für das herausragende Projekt überreicht Bürgermeister Benitz den mit 2.000 € dotierten 1. Preis und würdigt damit ein nachahmenswertes klimaschonendes Mehrfamilienhäuser-Bauprojekt der Firma StaufenWohnen GmbH & Co. KG. Weiteren drei Maßnahmen, nämlich dem Schulgarten der Thaddäus-Rinderle Schule, einem selbst gebauten Solar-Carport und einem Projekt mit einer Balkon-Solar-Anlage zum Ausleihen, werden Anerkennungspreise in Höhe von jeweils 1.000 € verliehen.
Der Bürgermeister dankte für das große Engagement und die innovativen Ideen mit Vorbildcharakter. Die Auszeichnung soll auch eine Anregung für alle Bürger sein, sich für den Klimaschutz und eine ressourcenschonende Lebensweise einzusetzen.
Ein großer Dank geht an alle Bewerber mit all ihren inspirierenden Projektideen. Es ist schön zu sehen, dass viel Engagement aus der Mitte der Staufener Gesellschaft kommt.
Weitere Informationen zur Ausschreibung des Klimaschutzpreises
Welche Projekte können ausgezeichnet werden?
Für den Klimaschutzpreis der Stadt Staufen können Projekte und auch Projektvorhaben, für die eine konkrete Planung vorliegt, aus den folgenden Bereichen ausgezeichnet werden:
- Energiebereitstellung und Energieeinsparung
- Vermeidung bzw. langfristige Bindung klimarelevanter Gase
- Bauen und energetische Sanierung
- Klimaschonende Mobilität
- Klimaschonender Konsum / Ressourcenschutz
- Naturschutz und Umweltbildung
Ausgezeichnet werden sowohl abgeschlossene Projekte (die nicht älter als 2 Jahre sind) als auch laufende Projekte mit einem Zwischenergebnis sowie Projektvorhaben, sofern eine konkrete Planung vorliegt.
Die Stadt Staufen gibt im Rathausblatt die Auslobung des Klimaschutzpreises bekannt und nennt als Einsendeschluss für die Einreichung der Projektbeschreibungen/Wettbewerbsbeiträge den 31.10.2022. Ein Datum für die Preisverleihung wird im Rathausblatt bekannt gegeben.
Wer kann teilnehmen?
Bewerbungen zum Klimaschutzpreis können alle Staufener Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine, Schulen, Kindergärten etc. einreichen. Die eingereichten Projekte müssen auf jeden Fall einen direkten Bezug zu Staufen aufweisen.
Wie erfolgt die Bewerbung?
Bewerbungen können ab Bekanntgabe der Ausschreibung im Juli 2022 in digitaler Form (Word oder PDF) bis zum 31.10.2022 bei der Stadt Staufen abgegeben oder per Mail an klimaschutz@staufen.de geschickt werden.
Jede Bewerbung muss auf maximal 5 DIN A4-Seiten folgende Informationen beinhalten:
- Name und Adresse der/des Bewerbers/in, ggf. mit den Projektbeteiligten
- Beschreibung der Projektidee (Grundgedanke) in maximal 10 Sätzen (Abstract)
- Bei abgeschlossenen bzw. laufenden Projekten Beschreibung der Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse bzw. bei Projektvorhaben Beschreibung der zu erwartenden Ergebnisse
- (Erwartete) Auswirkungen auf den Klimaschutz in Staufen
Folgende Beurteilungskriterien werden bei der Wertung der eingegangenen Projekte zugrunde gelegt:
- Innovation / Originalität
- Einsparung klimarelevanter Gase bzw. Beitrag zum Klimaschutz
- Auswirkungen auf den Klimaschutz in Staufen
- Beispielhaftigkeit / Vorbildcharakter
- Einfluss auf Verbraucherverhalten /Öffentlichkeitswirksamkeit
- Reichweite / Übertragbarkeit / Realisierbarkeit
Wer bewertet die Projekte?
Die Bewerbungen/Projekte werden von einer Jury geprüft und beurteilt. Auf Basis der Jurybeurteilung werden die Preisträger festgelegt.
Der Jury gehören an:
- Der Bürgermeister bzw. ein/e vom Bürgermeister entsandte/r Vertreter/in
- der/die Klimaschutzbeauftragte der Stadt Staufen bzw. ein/e Stellvertreter/in
- jede Gemeinderatsfraktion benennt jeweils ein/e sachverständige/r Vertreter/in als Jurymitglied
Die Jury ist in ihrer Bewertung frei, d.h. Bewertungen und Entscheidungen der Jury sind rechtlich nicht anfechtbar. Auch besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe der Preise.