Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Staufen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.staufen.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 LBGG vereinbar:

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:

Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien, die vor 2020 eingestellt wurden, sind ggf. nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. August 2020 auf Basis einer eigenen Bewertung erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 04.03.2024 überprüft

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse hauptamt@staufen.de.

Sie können uns gerne auch per Post kontaktieren:

Stadt Staufen
Hauptstr. 53
79219 Staufen im Breisgau

5. Schlichtungsverfahren

Wenn SIe der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, so können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
 
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

6. Unser Angebot berücksichtigt unter anderem:

Unsere Sprache

Wir bemühen uns, unsere Informationen und Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die mit den Themen nicht vertraut sind.

Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Texte auf unserer Webseite zu kompliziert dargestellt sind.

Leichte Sprache

Für Besucherinnen und Besuchern, deren Lesekompetenz oder Sprachverständnis nicht ausreicht, um Texte in deutscher Alltagssprache erfassen zu können, halten wir die wichtigsten Informationen in Leichter Sprache bereit.

Barrierefreies Web-Design

Wir achten auf eine leichte Bedienbarkeit unserer Website. Die Seiten können mit der Tastatur bedient werden und sind für den Einsatz von Screenreadern und Braillezeilen geeignet. Die Seite ist frei skalierbar.

Vorlesefunktion

Für die Inhalte der Webseite bieten wir Ihnen eine Vorlesefunktion an. Hierfür wird das Programm webReader von ReadSpeaker verwendet.