Ein neuer Ort für Kultur und Begegnung
Das FaustForum hat die Türen geöffnet
Die aktuellen Veranstaltungen finden Sie hier:
Die aktuellen Veranstaltungen finden Sie hier:
Hier finden Sie hilfreiche Informationen für alle Lebenslagen.
Unter Abbruch ist die teilweise oder vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage zu verstehen.
Soweit der Abbruch von Anlagen nicht bereits verfahrensfrei ist, kommt beim Abbruch ein Kenntnisgabeverfahren in Betracht.
Der Abbruch ist verfahrensfrei bei
Für den Abbruch eines Denkmals im Kenntnisgabeverfahren ist in jedem Fall eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat ihn am 23.04.2026 freigegeben.