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Bürgermeisterwahl

Gemäß § 42ff GemO ist der Bürgermeister Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung und die Amtszeit beträgt 8 Jahre.
Gemäß § 42ff GemO ist der Bürgermeister Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung und die Amtszeit beträgt 8 Jahre.