Kommunale Wärmeplanung

Konzept

Baden-Württemberg gilt mit seinem Klimaschutzgesetz als Vorreiter der Energiewende. Mit der Novellierung im Jahr 2022 wurde das Ziel festgelegt, die Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Ein großer Baustein des Gesetzes ist die kommunale Wärmeplanung (KWP), welche den Kommunen eine zentrale Rolle in der Umsetzung zuweist, um die klimaneutrale Wärmeversorgung sowie einen klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2040 zu erreichen.

Die Stadt Staufen und die Stadt Bad Krozingen und die Gemeinde Hartheim haben sich im März 2023 für diese komplexen Aufgaben im Konvoi zusammengeschlossen, um gemeinsam mit der badenovaNetze GmbH, der Stadtwerken Müllheim Staufen GmbH und in Zusammenarbeit mit den Unternehmen Smart Geometics GmbH und Hoppe Consultings diese aktiv anzugehen. Der Bearbeitungszeitraum beläuft sich dabei auf ca. 14 Monate.

Abbildung: Die Kommunale Wärmeplanung besteht aus vier Arbeitspaketen, in welchen die maßgeblichen Akteure und die Öffentlichkeit beteiligt werden (graue Kästchen). Am Ende des Prozesses steht die Umsetzung der Maßnahmen sowie eine Fortschreibung alle 7 Jahre. Quelle: badenovaNETZE

1.Informationsveranstaltung vom 01.02.2024 zur Kommunalen Wärmeplanung Staufen, Bad Krozingen, Hartheim

Informationen aus der Online-Veranstaltung:

Start der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi für die Kommunen Bad Krozingen, Staufen und Hartheim

Die Stadt Staufen startet im Konvoi mit der Stadt Bad Krozingen und der Gemeinde Hartheim die Kommunale Wärmeplanung. Ziel ist der klimaneutrale Gebäudebestand bis zum Jahr 2040. In den nächsten 14 Monaten werden dabei die wesentlichen Stellschrauben für die zukünftige Wärmeversorgung untersucht. Der Fokus liegt zum einen auf der Frage, wie der Wärmebedarf der Gebäude innerhalb der Kommune reduziert werden kann. Zum anderen auf der Planung, wie der verbleibende Wärmebedarf auf klimaneutrale Weise gedeckt werden kann.
Staufen und die zwei Partnerkommunen haben sich für diese komplexen Aufgaben zusammengeschlossen, um gemeinsam mit der badenovaNetze GmbH, der Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH und in Zusammenarbeit mit den Unternehmen Smart Geometics GmbH sowie Hoppe Consulting diese aktiv anzugehen.
Der Prozess der Kommunalen Wärmeplanung soll darlegen, wie sich die Energiepotenziale und der Energiebedarf systematisch in Einklang bringen lassen. Diese Strategiefindung findet in vier Schritten statt:

Bestandsanalyse
Im ersten Schritt wird die gesamte Energie- und Gebäudeinfrastruktur sowie die dazugehörigen Wärmeverbräuche und CO2-Emissionen erfasst und ein sogenannter digitaler Zwilling, also eine virtuelle Abbildung des energetischen Zustandes der Stadt Staufen, erstellt. Diese Daten werden unter anderem über den Schornsteinfeger und die Energielieferanten erhoben, dabei erfolgt eine Einteilung in sogenannte Gebäudeklassen.

Potenzialanalyse
Im nächsten Schritt werden sämtliche Potenziale zur Versorgung der Stadt mit 100 % erneuerbaren Energien erhoben. Dabei fließt die Betrachtung erneuerbarer Wärme- und Stromquellen und Abwärme mit ein. Zudem wird das Potenzial steigender Energieeffizienz berechnet, so dass die Menge an benötigter erneuerbarer Energie im Jahr 2040 minimiert wird.

Zielszenario
Auf Basis der Bestands- und der Potenzialanalyse wird dann ein energetisches Zielszenario für das Jahr 2040 mit Zwischenziel 2030 erstellt. Dieses soll die zukünftige klimaneutrale Energieinfrastruktur unter Einbindung der ermittelten Potenziale darstellen. Dabei werden auch sogenannte Eignungsgebiete beschrieben, in welchen die Wärmeversorgung zentral (z.B. über Wärmenetze) erfolgen soll.

Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog
Der vierte Schritt ist das Herzstück des Wärmeplans. Der zu erstellende Katalog beinhaltet Maßnahmen, mit welchen das Zielszenario erreicht werden soll. Von diesen sollten fünf Maßnahmen bereits in den ersten 5 Jahren nach Erstellung in die Umsetzung kommen und sollten daher direkt im Anschluss der Wärmeplanung durch entsprechende technische Planungsleistungen weitergeführt werden. Der kommunale Wärmeplan wird spätestens alle 7 Jahre fortgeschrieben.

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

Die badenovaNETZE GmbH mit Sitz in Freiburg wurde von der Stadtverwaltung Staufen mit der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) beauftragt. Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor:

Abs. 6: Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 ortsüblich bekannt zu machen.

Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Artikel 14 Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Stadtverwaltung Staufen Folgendes mit:

Die Stadtverwaltung Staufen beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 Klimaschutzgesetz). Andernfalls stellt die Stadtverwaltung betroffenen Personen vor Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gem. EU-VO 2016/679, Art. 13 Abs. 2, zur Verfügung.</justify>Die zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die badenovaNETZE GmbH auf der Grundlage von § 27 KlimaG BW erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 27 KlimaG BW dargelegt.

Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und der Energieunternehmen.