Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung im Rahmen der reformierten Grundsteuer erhalten Sie beim zuständigen Gutachterausschuss.

Für die Gemarkungen Staufen, Grunern und Wettelbrunn finden Sie die Verknüpfung zum Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau hier: www.muellheim.de/stadtentwicklung-wirtschaftsfoerderung/bodenrichtwerte/orte/staufen/

Zur Ermittlung des Bodenrichtwertes eines Grundstückes sucht man in der Übersichtskarte des Gutachterausschusses das betreffende Flurstück. Jedes Flurstück liegt in einer farbig unterlegten und numerierten Zone. Dieser Bodenrichtwert-Zone ist dann in der Tabelle ein Betrag in Euro zugeordnet, welcher den Bodenrichtwert für das Grundstück angibt.

Der Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau informiert und gibt Empfehlungen für Grundstückseigentümer zur reformierten Grundsteuer:

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das „neue“ Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert jedoch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.

Bis zum 31. Januar 2023 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Frühestens ist dies jedoch ab dem 1. Juli 2022 möglich.

Ab Juli 2022 werden auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden.

Gutachterausschuss - Änderung der Zuständigkeit des Gutachterausschusses

Viele Kommunen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald haben sich zum Gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ mit Sitz bei der Stadt Müllheim zusammengeschlossen. Mit diesem gemeinsamen Gutachterausschuss wird ein wichtiges Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit auf den Weg gebracht.

Bisher hatte fast jede Kommune einen eigenen Gutachterausschuss. Diese waren dafür zuständig Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, Bodenrichtwerte zu ermitteln und über Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Dies geschieht nun auf interkommunaler Ebene.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss erstellt als unabhängiges und neutrales Gremium Grundstücks- und Gebäudebewertungen für Immobilien in den beteiligten Kommunen. Er ermittelt außerdem Bodenrichtwerte und weitere zur Wertermittlung relevanten Daten. In der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden hierzu alle Kaufverträge über Immobilien im gesamten Zuständigkeitsgebiet ausgewertet.

Hintergrund des Zusammenschlusses die aktuelle Grundsteuerreform. Hier hat der Gesetzgeber u. a. konkret festgelegt, dass „eine ausreichende Zahl von Kauffällen“ erforderlich ist (ca. 1.000 auswertbare Kaufverträge pro Jahr), um eine sachgerechte Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Müllheim.

Bitte richten Sie Ihre Anfragen zu Bodenrichtwerten und Verkehrswertgutachten künftig an die zentrale Geschäftsstelle in Müllheim:

Gemeinsamer Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“
Stadt Müllheim / Fachbereich 15
Bismarckstr. 3
79379 Müllheim
Tel. 07631 / 801-650
Fax 07631 / 801-669
E-Mail: gutachterausschuss@muellheim.de
Link: www.muellheim.de/gutachterausschuss

Öffentliche Bekanntmachung des Gutachterausschusses Staufen im Breisgau

Zur Ermittlung des Bodenrichtwertes eines Grundstückes sucht man in der Karte über die Zoomfunktion das betreffende Flurstück. Jedes Flurstück liegt in einer blau umrandeten und numerierten Zone.
Dieser Bodenrichtwert-Zone ist dann in der Tabelle der Bodenrichtwerte ein Betrag in Euro zugeordnet, welcher den Bodenrichtwert für das Grundstück angibt.

Typ Name Datum Größe
Bodenrichtwerte 2020 Karte (2,6 MiB) 08.07.2021 2,6 MiB
Bodenrichtwerte 2020 (560 KiB) 08.07.2021 560 KiB
Bodenrichtwerte 2018 Karte (2,5 MiB) 05.07.2019 2,5 MiB
Bodenrichtwerte 2018 (141 KiB) 05.07.2019 141 KiB
Bodenrichtwerte 2016 (26 KiB) 09.03.2018 26 KiB
Bodenrichtwerte 2014 (99 KiB) 09.03.2018 99 KiB
Bodenrichtwerte 2012 (1,2 MiB) 09.03.2018 1,2 MiB
Bodenrichtwerte 2010 (1 MiB) 09.03.2018 1 MiB