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Hier finden Sie hilfreiche Informationen für alle Lebenslagen.
Die Pflegekasse beteiligt sich an den stationären Pflegekosten in Form von Pauschalbeträgen. Zu den Pflegekosten gehören auch
Sie erhalten als Pauschalbeträge je Kalendermonat:
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten, je nach Dauer der Inanspruchnahme von Leistungen, einen Leistungszuschlag des zu zahlenden Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen.
Diese Zuschläge sind abhängig von der Dauer der Leistungsinanspruchnahme:
keine
24.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg