Ein neuer Ort für Kultur und Begegnung
Das FaustForum hat die Türen geöffnet
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Hier finden Sie hilfreiche Informationen für alle Lebenslagen.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht.
Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.
Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vorlegen lassen, beispielsweise:
02.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg