Ein neuer Ort für Kultur und Begegnung
Das FaustForum hat die Türen geöffnet
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Hier finden Sie hilfreiche Informationen für alle Lebenslagen.
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Stand: 04.05.2026
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg