Ein neuer Ort für Kultur und Begegnung
Das FaustForum hat die Türen geöffnet
Die aktuellen Veranstaltungen finden Sie hier:
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Tipp:
Parken auf dem Schladerer-Parkplatz; Fußweg bis zum Rathaus ca. 3 Minuten. Über die Straße 'Am Schießrain' und die Fußgängerzone (Hauptstraße) gelangen Sie direkt zum Rathaus.
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist zuständig für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Schüler (BAföG) und nach dem Ausfstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB), sog. Meister-BAföG.
Studierende an Hochschulen wenden sich bitte an das zuständige Studierendenwerk.
Zuständigkeit:
Beim BAföG richtet sich die Zuständigkei i.d.R nach dem Wohnort der Eltern, beim AFBG nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers. Das Landratsamt ist zuständig für Antragsteller, die im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wohnen.
Wenn Sie in Freiburg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Freiburg.
Voraussetzung:
Verfahrensablauf:
Erforderliche Unterlagen:
Erhältlich per telefonische Anforderung bei einem Sachbearbeiter oder als Download:
Am Gebäude; Anfahrt mit dem Auto über Lehener Straße und Idingerstraße.