Ein neuer Ort für Kultur und Begegnung
Das FaustForum hat die Türen geöffnet
Die aktuellen Veranstaltungen finden Sie hier:
Die aktuellen Veranstaltungen finden Sie hier:
Tipp:
Parken auf dem Schladerer-Parkplatz; Fußweg bis zum Rathaus ca. 3 Minuten. Über die Straße 'Am Schießrain' und die Fußgängerzone (Hauptstraße) gelangen Sie direkt zum Rathaus.
Unsere Aufgaben:
Auftraggeber für die Begutachtung nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (§§ 15, 17 PsychKHG) sind das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Freiburg und die Ordnungsbehörden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Die Fachgruppe führt im Auftrag anderer Ämter, von Behörden und Gerichten Untersuchungen zur Beurteilung und Einschätzung von vorliegenden Erkrankungen und deren Folgen durch.
Hierzu gehören unter anderem:
Verfahrensablauf
Voraussetzung für eine amtsärztliche Untersuchung ist grundsätzlich ein schriftlicher Auftrag einer Behörde. Liegt uns ein Auftrag vor, wird ein Untersuchungstermin schriftlich mitgeteilt. In Beihilfe- und Steuerangelegenheiten muss selbst ein Untersuchungstermin (amtsärztliches Sekretariat) vereinbart werden.
Erforderliche Unterlagen:
Der für die Untersuchung notwendige Erhebungsbogen zur Krankheitsvorgeschichte wird bei schriftlicher Einbestellung zugeschickt, andernfalls vor der Untersuchung im Gesundheitsamt ausgefüllt. Die Höhe evtl. anfallender Kosten wird bei Terminvereinbarung mitgeteilt.
Parkplätze beim Dienstgebäude vorhanden.
Parkplatz für Gehbehinderte unmittelbar vor den Dienstgebäuden.
Barrierefreier Zugang zum Beratungszentrum.
Für die Stadt Freiburg und den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.