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Mit Bus & Bahn

  • Mit der Bahn:
    Haltestelle Bahnhof oder Südbahnhof
  • Mit dem Bus:
    Haltestelle Bonnevilleplatz/Sparkasse oder ebenfalls Haltestelle Bahnhof Staufen

Mit dem Auto

Tipp:
Parken auf dem Schladerer-Parkplatz; Fußweg bis zum Rathaus ca. 3 Minuten. Über die Straße 'Am Schießrain' und die Fußgängerzone (Hauptstraße) gelangen Sie direkt zum Rathaus.

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Fachgruppe Wasserhygiene, Kommunalhygiene und umweltbezogener Gesundheitsschutz

Beschreibung

  •  Badegewässerüberwachung
  • Hygiene in Schwimmbädern
  • Umweltbezogener Gesundheitsschutz 
  • Trinkwasserüberwachung
    Trinkwasser ist nicht nur Wasser zum Trinken oder für Zubereitung von Getränken und Speisen. Auch Wasser, das für die Körperpflege, z. B. Hände waschen, sowie zur Reinigung von Gegenständen für den Lebensmittelkontakt oder beispielsweise Kleidung benötigt oder für diese Zwecke bereitgestellt wird, muss Trinkwasserqualität haben. Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Für die Reinheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers sind die Wasserversorgungsunternehmen und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen verantwortlich. Das Gesundheitsamt berät die Wasserversorger und überwacht im Rahmen der amtlichen Trinkwasserüberwachung die Einhaltung der Vorgaben nach Trinkwasserverordnung.

    Untersuchungspflicht des Trinkwassers
    dezentraler Wasserversorgungsanlagen (b-Anlagen)

    www.lkbh.de/b-anlage (Informationen für Betreiber)

 

Hausanschrift

Sautierstraße 30
79104 Freiburg im Breisgau
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 310
79081 Freiburg im Breisgau

Kontakt

Persönlicher Kontakt

Frau Dr. Julia Aichholz