Stadtverwaltung
Anfahrt
Mit Bus & Bahn
- Mit der Bahn:
Haltestelle Bahnhof oder Südbahnhof - Mit dem Bus:
Haltestelle Bonnevilleplatz/Sparkasse oder ebenfalls Haltestelle Bahnhof Staufen
Mit dem Auto
Tipp:
Parken auf dem Schladerer-Parkplatz; Fußweg bis zum Rathaus ca. 3 Minuten. Über die Straße 'Am Schießrain' und die Fußgängerzone (Hauptstraße) gelangen Sie direkt zum Rathaus.
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Referat 54.4 - Jugendarbeitsschutz
Beschreibung
Unsere Aufgaben
Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen:
- metallerzeugende und -verarbeitende Betriebe wie z. B. Metallgießereien, Schmelzwerke, Verzinkereien und Härtereien mit besonders umweltrelevanten Anlagen gemäß der europäischen Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-Anlage Betriebe ohne IE-Anlagen, die unter die Störfall-Verordung (12. BImSchV) fallen
- Durchführung immissionsschutzrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Anzeige- und Zulassungsverfahren sowie von Widerspruchsverfahren
- Fachtechnische Zuständigkeit in Fragen des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes auch bei baurechtlichen Genehmigungsverfahren für die oben genannten Betriebe
- Beratung und Überwachung der oben genannten Betriebe
Weitere Aufgaben:
- Anerkennung von Fachkundelehrgängen und Prüfungen nach dem Sprengstoffgesetz für Baden-Württemberg
- Abrechnung ärztlicher Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Baden-Württemberg
- Die ZSV der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg unterstützt die Gewerbeaufsichtsverwaltung bei den Regierungspräsidien und den Stadt- und Landkreisen des Landes Baden-Württemberg mit Dienstleistungen wie z. B. dem Vorschriftenwesen und konkreter Arbeitshilfen, die im Internet und in Intranet angeboten werden
- Beratung und Fachaufsicht bei den Unteren Immissions- und Arbeitsschutzbehörden des Regierungsbezirks Tübingen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, des Arbeitssicherheitsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Sprengstoffrechts, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Kinderarbeitsschutzverordnung, des Fahrpersonalrechts

