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Das FaustForum hat die Türen geöffnet
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Tipp:
Parken auf dem Schladerer-Parkplatz; Fußweg bis zum Rathaus ca. 3 Minuten. Über die Straße 'Am Schießrain' und die Fußgängerzone (Hauptstraße) gelangen Sie direkt zum Rathaus.
Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.
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Wichtiger Hinweis für Antragsteller aus Bad Krozingen und den Teilorten:
Mit Wirkung zum 01.01.2025 wurde die Stadt Bad Krozingen zur Großen Kreisstadt erklärt.
Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Stadt Bad Krozingen vom Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald
für Ihre Einwohner auch die Aufgaben der Wohngeldstelle.
In allen Wohngeldangelegenheiten wenden Sie sich daher ab 01.01.2025 direkt an die Stadt Bad Krozingen.
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Aktuell besteht bei uns ein sehr hohes Antragsaufkommen. Dies führt zu verlängerten Bearbeitungszeiten von in der Regel mehr als 8 Wochen nach Vollständigkeit aller Antragsunterlagen. Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis!
Wichtige Hinweise
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Mietenstufen im Landkreis
Bad Krozingen: 5
Gundelfingen: 5
Neuenburg: 5
Titisee-Neustadt: 2
Alle anderen Gemeinden: 4
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Zur Orientierung: Wohngeldrechner 2025
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Online-Antrag:
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Allgemeine Formulare (PDF-Versionen):
Zusätzliche Formulare Mietzuschuss (PDF):
Zusätzliche Formulare Lastenzuschuss (für Eigentümer, PDF):
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Kinderzuschlag durch die Familienkasse
Bei Bezug von Wohngeld besteht eventuell auch ein Anspruch auf den Kinderzuschlag der Familienkasse. Ob Sie ggf. Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen prüfen.
Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie hier online stellen oder unter www.familienkasse.de.
Die Familienkasse erreichen Sie zusätzlich telefonisch unter: 0800 4 5555 30
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Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)
Diese Seite erreichen Sie auch über den Kurzlink www.lkbh.de/wohngeld.