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Die Stadt Staufen im Breisgau schreibt die Standplätze für den Wochenmarkt für das Kalenderjahr 2027 öffentlich aus.
1. Zulassungszeitraum
Die Zulassung erfolgt für das gesamte Kalenderjahr 2027 und gilt für die Wochenmarkttage
- mittwochs und
- samstags.
Ausgenommen sind Wochenmärkte, die auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, sowie die Markttage, die aufgrund der Veranstaltungen Wein & Musik, Stages und Weihnachtsmarkt entfallen.
2. Standplätze
Die Größe und Lage der einzelnen Standplätze ergeben sich aus dem auf der Internetseite der Stadt Staufen veröffentlichten Lageplan.
3. Rechtsgrundlagen
Für die Durchführung des Wochenmarktes gelten die Wochenmarktordnung sowie die Wochenmarktgebührensatzung der Stadt Staufen im Breisgau in ihrer jeweils geltenden Fassung.
4.Verkaufszeiten
Die Verkaufszeit ist jeweils von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
5. Zugelassene Warenarten
Zugelassen sind ausschließlich Waren gemäß § 67 Gewerbeordnung, insbesondere:
- Lebensmittel im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) mit Ausnahme von frischem Fleisch beschaupflichtiger Tiere sowie alkoholischen Getränken,
- Erzeugnisse des Obst- und Gartenbaus,
- Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft
- Erzeugnisse der Fischerei,
- rohe Naturerzeugnisse.
6. Anforderungen an die Verkaufseinrichtungen
Zugelassen sind ausschließlich Verkaufsanhänger, Verkaufsstände und Verkaufstische.
Dabei sind insbesondere folgende Anforderungen einzuhalten:
- die Gesamthöhe der Verkaufseinrichtung darf 3,00 m nicht überschreiten,
- Vordächer dürfen ausschließlich auf der Verkaufsseite höchstens 1,00 m über die zugewiesene Standfläche hinausragen,
- die lichte Durchgangshöhe unter Vordächern muss mindestens 2,10 m betragen,
- Gänge und Durchfahrten sind jederzeit freizuhalten; dort dürfen keine Waren, Verpackungen oder sonstige Gegenstände abgestellt werden,
- die Standfläche ist während der Marktzeit sowie nach Beendigung des Marktes sauber zu halten und besenrein zu verlassen.
7. Marktgebühren
Die Marktgebühr setzt sich wie folgt zusammen:
- Grundgebühr je Markttag: 3,00 €
- zusätzlich für die belegte Fläche über 5 m²: 0,40 € je angefangenem Quadratmeter
Es gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Wochenmarktgebührensatzung.
8. Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Bewerbers,
- Kontaktdaten (Telefon und E-Mail),
- Beschreibung des Warenangebots,
- Angabe des gewünschten Standplatzes,
- Fotos der vorgesehenen Verkaufseinrichtung,
- Angabe, ob ein Stromanschluss benötigt wird.
9. Bewerbungsfrist
Bewerbungen können bis einschließlich 20. Oktober 2026 eingereicht werden.
10. Auswahlkriterien
Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Standplätze, erfolgt die Auswahl insbesondere anhand folgenden Kriterien:
- Sicherstellung eines ausgewogenen und attraktiven Warenangebots,
- Berücksichtigung von Fischwaren zur Ergänzung des Marktangebots,
- Vielfalt des angebotenen Sortiments,
- Attraktivität und Qualität des Marktgeschehens,
- bisherige zuverlässige und ordnungsgemäße Teilnahme am Wochenmarkt.
Bereits für das Kalenderjahr 2026 zugelassene Marktbeschicker können zur Verlängerung ihrer Zulassung für das Jahr 2027 einen formlosen Verlängerungsantrag stellen. Dieser muss ebenfalls bis spätestens 20. Oktober 2026 bei der Stadt Staufen im Breisgau eingehen.
11. Vergabe der Standplätze
Über die Zulassung der Bewerber entscheidet der Verwaltungsausschuss der Stadt Staufen im Breisgau voraussichtlich in seiner Sitzung am 02. November 2026.
Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Standplatzes besteht nicht.
12. Bewerbung
Die Bewerbungen sind zu richten an:
Stadt Staufen im Breisgau
Ordnungsamt
Hauptstraße 53
79219 Staufen im Breisgau
oder per E-Mail an: ordnungsamt@staufen.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.