Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der etwa erforderlich werdenden Stichwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Nachfolgend finden Sie die Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis als Pdf-Dokument zum Download:
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
| Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das WVZ (146 KiB) | 11.09.2025 | 146 KiB |
(Erstellt am 11. September 2025)

