Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der etwa erforderlich werdenden Stichwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 

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Typ Name Datum Größe
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das WVZ (146 KiB) 11.09.2025 146 KiB