Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Bei der Wahl zum Landtag am 08.03.2026 kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 

Nachfolgend finden Sie die Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis als Pdf-Dokument zum Download:

Typ Name Datum Größe
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis (270 KiB) 05.02.2026 270 KiB