Eine Verkehrsfläche in der Rathausgasse wurde verkehrsrechtlich teilentwidmet
Wir machen auf die Veröffentlichung im Rathausblatt vom 15.05.2025 aufmerksam.
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 30.04.2025 ist auf der Höhe Rathausgasse 4 (Flurstück 57) eine Teiflläche der Straße Rathausgasse verkehrsrechtlich eingezogen worden. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats ab dem 16.05.2025 bei der Stadt Staufen Einspruch erhoben werden.
(Erstellt am 14. Mai 2025)

