Eine Verkehrsfläche in der Rathausgasse wurde verkehrsrechtlich teilentwidmet

Wir machen auf die Veröffentlichung im Rathausblatt vom 15.05.2025 aufmerksam.

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 30.04.2025 ist auf der Höhe Rathausgasse 4 (Flurstück 57) eine Teiflläche der Straße Rathausgasse verkehrsrechtlich eingezogen worden. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats ab dem 16.05.2025 bei der Stadt Staufen Einspruch erhoben werden.