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Das FaustForum hat die Türen geöffnet
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Hier finden Sie hilfreiche Informationen für alle Lebenslagen.
Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
24.11.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg