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Wenn Sie gewerbsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine zusätzliche Erlaubnis.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
25.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg