Ein Ärgernis: Verunreinigte Gehwege

Die Sauberkeit und Sicherheit des öffentlichen Raumes ist ein Topthema in der Bürgerschaft. Vielfach werden dem Ordnungsamt Beschwerden vorgetragen mit dem Hinweis „bitte tun sie etwas“. In diesen Gesprächen zeigt sich dann sehr schnell, dass nicht die Verunreinigung selbst beobachtet wurde, sondern einem die Rutschgefahr auf die Situation aufmerksam macht. 
Weniger bekannt ist in solchen Fällen, dass nicht nur der verantwortliche Hundebesitzer zur Beseitigung der Verunreinigung verpflichtet ist, sondern auch die Grundstücksanlieger gleichrangig eine Reinigungspflicht trifft. 
Um den Beschwerden konkret nachgehen zu können, bittet das Ordnungsamt, für die Meldung des Ärgernisses folgende zwei Formulare zu verwenden: