Ein neuer Ort für Kultur und Begegnung
Das FaustForum und die Mediathek öffnen ihre Türen.
Eröffnungswochenende am 18.-19. April 2026
Eröffnungswochenende am 18.-19. April 2026
Hier finden Sie unsere Leistungen.
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.
Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.
Das für den Sitz des Lehrgangsanbieters örtlich zuständige Regierungspräsidium
Für die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Nachdem Sie die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.
keine
Für die Beantragung der Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest werden die folgenden Informationen benötigt:
EUR 100,00 bis EUR 500,00
keine
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):
07.05.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg