Ein neuer Ort für Kultur und Begegnung
Das FaustForum hat die Türen geöffnet
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Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Es gibt keine Frist.
bei Vertretung durch einen Dritten:
bei Änderungen am Fahrzeug:
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
keine
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 221
26.02.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg