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Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe als gleichwertig zur Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der zuständigen Stelle nachweisen.
Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben. Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, damit die zuständige Behörde prüfen kann, ob Ihre Qualifikation als gleichwertig anerkannt werden kann.
Das für den Wohnsitz der antragstellenden Person örtlich zuständige Regierungspräsidium.
Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Nachdem Sie die Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Die Gleichwertigkeit wird durch eine Bescheinigung bestätigt.
keine
Für die Feststellung der Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung werden die folgenden Informationen beziehungsweise Unterlagen benötigt:
100 bis 500 EUR
keine
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV):
16.05.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg