Ein neuer Ort für Kultur und Begegnung
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Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch eingetragenen Person oder Firma, können Sie eine Berichtigung des Grundbuchs beantragen.
Das Grundbuchamt, das für den Ort des Grundstücks zuständig ist.
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen.
Keine.
Keine.
06.10.2021 Justizministerium Baden-Württemberg