Ein neuer Ort für Kultur und Begegnung
Das FaustForum hat die Türen geöffnet
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Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Ihr Name hat sich geändert.
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
keine
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25.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg