Ein neuer Ort für Kultur und Begegnung
Das FaustForum hat die Türen geöffnet
Die aktuellen Veranstaltungen finden Sie hier:
Die aktuellen Veranstaltungen finden Sie hier:
Hier finden Sie unsere Leistungen.
Sie können Ihren Jagdschein für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre verlängern lassen.
Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.
Hinweis: Wenn Sie keine Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben, ist die Verwaltung des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben wollen.
Voraussetzungen für den Jagdschein sind:
Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein.
Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen.
Die Verlängerung Ihres Jagdscheins müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen (direkt in der jeweiligen Stelle vor Ort, online (sofern dies angeboten wird) oder schriftlich per Post).
Senden Sie den Antrag mit der Post, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen und Ihren Jagdschein beifügen.
Die zuständige Stelle sendet Ihnen den verlängerten Jagdschein ebenfalls mit der Post zurück.
Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an.
Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie mit der Post einen Gebührenbescheid. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.
keine
Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.
Hinweis: Ihr Jagdschein wird nur für den Zeitraum verlängert, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
Der jeweils zuständige Stadt-/ Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest.
Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:
Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für
Hinweis zur Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Jagdscheinverlängerung:
Wir weisen Sie darauf hin, dass (unabhängig von Ihrer Antragstellung) ca. 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Jagdscheins Ihre Zuverlässigkeit im Sinne des Jagd-und Waffengesetzes automatisch überprüft wird.
So kann bei Antragstellung die reibungslose Jagdscheinverlängerung ohne längere Wartezeiten für Sie sichergestellt werden. Sollten Sie diese automatische Überprüfung jedoch nicht wünschen, ist dies formlos und schriftlich der Jagdbehörde mitzuteilen. Sollten Sie auch zum o.g. Zeitpunkt (ca. 4 Monate vor Ablauf Ihres Jagdscheins) nicht mehr in unserem Zuständigkeitsbereich wohnhaft sein, wird die Überprüfung zuständigkeitshalber nicht mehr durch uns durchgeführt.
Die Einreichung des Jagdscheins bei der Jagdbehörde zum Eintragen der Jagdscheinverlängerung ist notwendig!
Für die Beantragung/Verlängerung des Ausländer-Jagdscheines ist zusätzlich ein aktueller Strafregisterauszug/Führungszeugnis des Herkunftlandes und die Jagdeinladung einzureichen.
Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG):
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022
02.03.2026 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg