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Das FaustForum hat die Türen geöffnet
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Sie haben als Mitwirkende im Katastrophenschutz, also vor allem als Gemeinde mit ihrer Gemeindefeuerwehr oder als Hilfsorganisation, an einer dienstlichen Veranstaltung des Katastrophenschutzes teilgenommen. Hierdurch hatten Sie Aufwendungen, die Sie nun ersetzt haben wollen. Dies können zum Beispiel Fahrtkosten oder die Kosten für die Nachbeschaffung von Material sein, das in einem Katastrophenschutzeinsatz verbraucht wurde.
Zuständig sind die unteren Katastrophenschutzbehörden
Es muss eine Heranziehung durch die Katastrophenschutzbehörde erfolgt sein. Hierdurch sind bestimmte Auslagen entstanden.
Reichen Sie den Antrag unverzüglich ein.
Keine
Keine
Keine
Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG):
22.10.2026 Innenministerium Baden-Württemberg