Ein neuer Ort für Kultur und Begegnung
Das FaustForum und die Mediathek öffnen ihre Türen.
Eröffnungswochenende am 18.-19. April 2026
Eröffnungswochenende am 18.-19. April 2026
Hier finden Sie unsere Leistungen.
Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.
das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat
Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.
innerhalb eines Monats
Kopien
keine
Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.
Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.
Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" des Finanzministeriums Baden-Württemberg.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)
27.11.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg