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Über diese Leistung können Sie Unterlagen für ein bereits über ServiceBW eingereichtes Bauvorhaben (Baugenehmigung beantragen, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen, oder Bauvorbescheid beantragen) nachreichen.
Ein bereits über die Online-Prozesse von ServiceBW eingereichtes Bauvorhaben.
Für Bauvorhaben, die über ViBaBW eingereicht wurden, wird der Antrag in ViBaBW über die Vorgangskennung geöffnet. Über die Funktion "Tätigkeit hinzufügen" und "Nachricht verfassen" können hier Unterlagen nachgereicht werden.
Reichen Sie alle von der unteren Baurechtsbehörde nachgeforderten Unterlagen gemeinsam nach.
Die Baurechtsbehörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Ämter und Dienststellen am Verfahren beteiligt werden müssen. Sind die Bauvorlagen unvollständig, teilt Ihnen die Baurechtsbehörde mit, welche Ergänzungen erforderlich sind.
keine
Die von der unteren Baurechtsbehörde nachgeforderten Unterlagen.
Abhängig von den Vorschriften der zuständigen Stelle. Erkundigen Sie sich dort.
Abhängig vom Einzelfall und der Anzahl der beteiligten Stellen.
keine
Landesbauordnung (LBO)
§ 43 LBO (Entwurfsverfasser)
§ 53 LBO (Bauvorlagen und Bauantrag)
§ 55 LBO (Nachbarbeteiligung)
§ 58 LBO (Baugenehmigung)
§ 59 LBO (Baubeginn)
§ 67 LBO (Bauabnahme, Inbetriebnahme der Feuerungsanlage)
Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
§ 2 LBOVVO (Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren)
§ 4 LBOVVO (Inhalt des Lageplans)
12.11.2024 - Baurecht und Denkmschutz - LRA Breisgau-Hochschwarzwald