Derzeit werden die Stimmzettel für Kreistag und Gemeinderat für jeden Wahlberechtigten zugestellt. Diese sollen ausgefüllt zur Urnenwahl in das Wahllokal mitgenommen werden.
Die vorab versendeten Stimmzettel für die Kommunalwahlen sind keine Briefwahlunterlagen!
Falls Sie bereits die Briefwahlunterlagen erhalten haben, sind diese Stimmzettel hinfällig und können vernichtet werden!
(Erstellt am 31. Mai 2024)