Stadtverwaltung
Anfahrt
Mit Bus & Bahn
- Mit der Bahn:
Haltestelle Bahnhof oder Südbahnhof - Mit dem Bus:
Haltestelle Bonnevilleplatz/Sparkasse oder ebenfalls Haltestelle Bahnhof Staufen
Mit dem Auto
Tipp:
Parken auf dem Schladerer-Parkplatz; Fußweg bis zum Rathaus ca. 3 Minuten. Über die Straße 'Am Schießrain' und die Fußgängerzone (Hauptstraße) gelangen Sie direkt zum Rathaus.
Fachbereich Fahrerlaubnisse
Führerscheinstelle
Lieferanschrift
Parkplatz
Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)
Servicecenter
- Unsere Service-Telefonnummer: 0761 2187-6444
- Ansprechpartner, Dienstleistungen, Formulare
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Besuchszeit
Telefonische Erreichbarkeit
Persönlicher Kontakt
Fachbereichsleiterin
Grundsatzfragen des Fahrerlaubnis-, Fahrlehrer- und Fahrschulrechts, Widerspruchs- und Klageverfahren
Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung und Umschreibung von Fahrerlaubnissen sowie Fahrgastbeförderung:
Gemeinden Auggen, Bollschweil, Eschbach, Heuweiler, Hinterzarten, Lenzkirch, March, Merzhausen, Sölden, Titisee-Neustadt
Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung und Umschreibung von Fahrerlaubnissen sowie Fahrgastbeförderung:
Gemeinden Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Glottertal, Hartheim, Heitersheim, Ihringen, Neuenburg
Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung und Umschreibung von Fahrerlaubnissen sowie Fahrgastbeförderung:
Gemeinden Au, Bötzingen, Breisach, Breitnau, Eichstetten, Merdingen, Pfaffenweiler, Staufen, Sulzburg
Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung und Umschreibung von Fahrerlaubnissen sowie Fahrgastbeförderung:
Gemeinden Buchenbach, Eisenbach, Gundelfingen, Löffingen, Münstertal, Schluchsee, Umkirch, Vogtsburg
Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung und Umschreibung von Fahrerlaubnissen sowie Fahrgastbeförderung:
Gemeinden Bad Krozingen, Horben, Kirchzarten, Oberried, Stegen, St. Märgen, St. Peter
Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung und Umschreibung von Fahrerlaubnissen sowie Fahrgastbeförderung:
Gemeinden Ebringen, Ehrenkichen, Feldberg, Friedenweiler, Gottenheim, Müllheim, Schallstadt, Wittnau
- Fahreignung und Neuerteilung, Familiennamen A - G
- Punktsystem Stufe 1: A - F
- Berufskraftfahrer, Qualifikation I - Z
- Fahrlehrer L - Z
- Fahrschulen I - Z
Fahreignung und Neuerteilung, Familiennamen K, N - R
Persönliche Sprechzeiten:
Montag 8 - 12 Uhr und Mittwoch 14 - 16 Uhr.
- Fahreignung und Neuerteilung, Familiennamen H, S - Z
- Punktsystem Stufe 1: T - Z
- Berufskraftfahrer, Qualifikation A - H
- Fahrlehrer A - K
- Fahrschulen A - H
stellvertretende Fachbereichsleiterin
ausländische Fahrerlaubnisse
Widerspruchsverfahren
Fahranfänger und Maßnahmen im Probezeitsystem
Fahreignung und Neuerteilung, Familiennamen I - J, L - M,
besondere Verfahren
Persönliche Sprechzeiten:
Dienstag: nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Leistungen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
- Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
- Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
- Führerschein - Erweiterung beantragen
- Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
- Führerschein beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Karteikartenabschrift - Ausstellung beantragen